GV Ober-Ramstadt





06.02.2012



Aktuelles ¦ Signaturpflicht

Kerb 2011
Gewerbeschau - Modau
Nacht der Farben 2011
Ab ins Nest 2011
Neues von Gestern
Aktionen 2010
Kerb 2010
Grußwort zur Kerb 2010
Gewerbeschau 2010
Plakate Gewerbeschau 2010
Agenda Gewerbeschau 2010
Aussteller Gewerbeschau 2010
Festschrift 2010
Pendelbus Gewerbeschau 2010
Nacht der Farben 2010
Ab ins Nest 2010
Aktionen 2009
Weihnachtsaktion 2009
Ziehung der Gewinner der Weihnachtsaktion 2009
Ab ins Nest 2009
Nacht der Farben 2009
Hammergassenfest 2009
Kerb 2009
Weihnachtsmarkt 2009
Aktionen 2008
Wirtschaftsforum 1 2008
Nachtreffen
Ab ins Nest
Rutschenfest 2008
Nacht der Farben 2008
Weihnachtsaktion 2008
Adventnacht
Aktionen 2007
Weihnachtsaktion 2007
Gewinner 2007
Kerb 2007
Nacht der Farben
Wirtschaftsforum
1te Wirtschaftsforum
2te Wirtschaftsforum
Aktionen 2006
Weihnachtsaktion 2006
Gewinner
Kerb 2006
Entenrennen
Gewerbeschau 2006
Agenda
Aussteller
GWS Zeitung
GWS Gewinner
Darmstädter Straße
Signaturpflicht
Startseite | Aktuelles | Neues von Gestern | Signaturpflicht
Neue gesetzliche Vorschriften bei Geschäftsbriefen 
Heise Newsticker

HK24

IHK Frankfurt

Einzelhandel.de

Zum 01.01.2007 ist seitens des Gesetzgebers eine Neudefinition für die gesetzlichen Vorschriften an Geschäftsbriefe erfolgt. Nach dieser neuen Regelung ist nun neben der Geschäftskorrespondenz in Papierform (Briefe, Rechnungen, Bestellungen, etc.) auch über Telekommunikationssysteme erstellte bzw. übermittelte Korrespondenz als Geschäftsbrief anzusehen und erfordert somit die Angabe der jeweiligen Pflichtinformationen.

Für den geschäftlichen E-Mail-Verkehr ergibt sich somit die Notwendigkeit, in E-Mails die entsprechenden Informationen wie beispielsweise die Handelsregisternummer, den Sitz sowie je nach Rechtsform die Geschäftsführer oder Vorstände eines Unternehmens mit zu übermitteln. Nicht im Handelsregister eingetragene Unternehmen müssen beispielsweise immer den Vor- und Zunamen des Inhabers angeben.

Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben an einen Geschäftsbrief droht neben Zwangsgeldern von bis zu EUR 5000,00 auch die gezielte Abmahnung aufgrund fehlender Pflichtangaben - die Folge ist die Berechnung von Abmahngebühren oder "Aufwandsentschädigungen", wie man sie bisher beispielsweise bei fehlenden Angaben zur Mehrwertsteuer bei Preisauszeichnungen kennt!

Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sowie zur Vermeidung von unnötigen Kosten empfehlen wir daher, für den E-Mail-Verkehr Ihres Unternehmens möglichst umgehend eine Ergänzung der jeweiligen Angaben, z.B. in Form einer angepassten Mailsignatur, vorzunehmen!

Detailinformationen zur neuen Regelung sowie zu den auf Geschäftsbriefen zu machenden Pflichtangaben erhalten Sie über die nachfolgend genannten Links.

Sofern Sie nicht sicher sind, ob die neue Regelung auf Ihre Geschäftskorrespondenz zutrifft, so empfehlen wir, unbedingt Ihren Rechtsbeistand um Rat zu fragen, um unnötige Kosten für Abmahnungen oder Zwangsgelder vermeiden zu können.


startseite | impressum | kontakt | sitemap © 2005 - 2007
Gewerbeverein Ober-Ramstadt
Alle Rechte vorbehalten.